Grundsätzlich sind die Eltern für den Weg und die Beförderung ihres Kindes in die Kindertageseinrichtung verantwortlich. Sie können frei entscheiden, mit welchem Verkehrsmittel sie den Weg zurücklegen wollen.
Die Kinder sind auf jeden Fall gesetzlich unfallversichert.
Ab einem bestimmten Alter kommt bei den Kindern der Wunsch auf, den Weg in die Einrichtung oder den Heim- weg allein zurückzulegen. In der Regel unterschreiben die Eltern dann eine Erklärung, dass sie damit einverstanden sind.
Wie sieht es in einer solchen Situation mit der Verant- wortung der Einrichtung aus? Ist der "Elternwille" aus- reichend, um Rechtssicherheit zu haben? Diese Frage muss ganz eindeutig mit einem "Nein" beantwortet werden.
Das pädagogische Personal ist dazu verpflichtet, die aktuelle Situation einzuschätzen und bei Gefahr die
Eltern zu informieren, um das Kind abholen zu lassen.
