Grundsätzliche sicherheitstechnische Anforderung
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Konstruktionsfestigkeit / Fundamente

Spielplatzgeräte müssen eine ausreichende konstruktive Festigkeit und Standsicherheit aufweisen sowie den Belastungen der Nutzer standhalten. Die Konstruktions- festigkeit wird errechnet oder durch Belastungsversuche nach DIN EN 1176-1 bestimmt.

Fundamente von Spielplatzgeräten sind standsicher auszuführen und Gefährdungen durch Fundamente sind zu vermeiden. Bei lockerem Fallschutz (z. B. Sand) müssen Fundamente folgendermaßen angelegt werden:

Hinweis:
Bauteile, die in Beton fundamentiert werden, können schnell korro- dieren und verrotten.

Besonders kritisch in ihrer Standsicherheit sind Stand- pfosten an Ein- mastgeräten. Hier müssen Hersteller stets einen Standsicherheitsnach- weis erbringen. Sinnvoll sind Konstruktionen mit Bauteilen, die nicht im Beton fundamentiert sind.