Bodenbeläge müssen entsprechend der kinderspe- zifischen Nutzung rutschhemmend ausgeführt sein.
Gemäß GUV-R 181 „Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“ gilt für den Grup- penraum Bewertungsklasse R 9.
In Aufenthaltsbereichen der Kinder sind Stolperstellen und grundsätzlich auch Einzelstufen zu vermeiden.
Stolperstellen sind z. B.:
