Verglasungen
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01 | Informationen

Großflächige, teilweise bis zum Boden ragende Glasflä- chen werden aus ästhetischen sowie aus praktikablen Gründen (Nutzung des Tageslichts, Schaffung von Sicht- verbindungen) in den letzten Jahren verstärkt auch in Eingangsbereichen von Kindertageseinrichtungen genutzt.

Zur Vermeidung von Schnittverletzungen bei Glasbruch müssen deshalb Verglasungen grundsätzlich vom Fuß- boden bis in eine Höhe von mindestens 2 m aus Sicher- heitsglas oder Materialien mit gleichwertigen Sicher- heitseigenschaften bestehen.

Größere Glasflächen und sonstige lichtdurchlässige Flä- chen müssen auch für Kinder leicht und deutlich erkenn
bar sein. Dies wird erreicht, wenn diese in Augenhöhe
der Kinder und Erwachsenen gekennzeichnet sind. Glas- flächen, die bis in die Nähe des Fußbodens reichen, müssen demnach deutlich gekennzeichnet sein.